Die Europäische Union 2020-07-30T13:49:52+00:00
European Union

Die Europäische Union

Die Europäische Union ist eine einzigartige ökonomische und politische Vereinigung von 28 Mitgliedsstaaten, die 1985 von sechs Ländern ins Leben gerufen wurde. Ursprünglich war die Idee der Europäischen Union, dass Länder, die beim Handel voneinander abhängig sind, seltener gewaltsame Konflikte eingehen. Während sich die Union weiterentwickelte, war die zentrale Regierung nicht nur in ökonomische Probleme involviert, sondern auch in größere politische Bereiche, darunter beispielsweise Probleme hinsichtlich Klima, Wirtschaft und Gesundheitswesen.

Gleiche Gesetzgebung

Eine Vielzahl europäischer Institutionen leitet die Europäische Union. Einige von ihnen sind unmittelbar von den Bürgern der Union gewählt. Die Institutionen sind für die Gesetzgebung für die gesamte Union verantwortlich. Die Vorschriften enthalten beispielsweise Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheitskontrolle. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Mitgliedsstaaten auf dem gleichen grundlegenden Niveau an Sicherheit, Hygiene und Qualität handeln. In den meisten Fällen ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, höhere Standards festzulegen, solange sie mit den Vorschriften der EU vereinbar sind.

Die Europäische Union fokussiert darauf, transparent in ihren Entscheidungsprozessen und anderen Vorhaben zu sein. In diesem Zusammenhang enthält die Eur-Lex-Website alle relevanten EU-Rechtsvorschriften und ist öffentlich zugänglich.

Umsetzung

Jeder Mitgliedsstaat hat seine eigene zuständige Behörde vor Ort. In den Niederlanden ist das die NVWA. Diese Behörden stellen sicher, dass die Unternehmen die bestehenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß umsetzen. Das Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) der Europäischen Union überwacht seinerseits die nationalen Behörden. Das FVO führt in allen Staaten der EU regelmäßige Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass die Länder weiterhin auf einem gleich hohen Niveau arbeiten.

Handel

Innerhalb der Europäischen Union gibt es einen einzigen Binnenmarkt. Das heißt, dass Güter und Menschen zwischen den Mitgliedsstaaten ohne Grenzen übertragen werden können, als würden sie sich innerhalb eines Landes bewegen. Für den Transport lebender Tiere sind Registrierungssysteme vorhanden, die sicherstellen, dass die zuständigen Behörden zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sich die Tiere befinden.

Die Institutionen der EU kontrollieren Importe in die Europäische Union auf zentraler Ebene. Nur die EU kann Drittländern den Marktzugang gewähren. Die örtlich zuständigen Behörden führen dann die Kontrollen an der Grenze erneut durch.

Derzeit können für den Export entweder die einzelnen Mitgliedsstaaten (bilaterales Abkommen) oder die EU als Ganzes mit Drittländern verhandeln. Die zuständige Behörde des Ausfuhrlandes stellt Tiergesundheitsbescheinigungen aus, nachdem sichergestellt wurde, dass alle vom Bestimmungsland geforderten Anforderungen erfüllt sind.

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