Behördliche Aufsicht 2020-07-30T14:07:32+00:00
Official Supervision

Behördliche Aufsicht

Jeder EU-Mitgliedsstaat hat seine eigene zuständige Behörde, die für die Überwachung der Fleischproduktion zuständig ist. Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Union führt regelmäßig Kontrollen in den Mitgliedsstaaten durch, um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden die EU-Normen einhalten.

In den Niederlanden ist es die Niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit (NVWA).

Die NVWA ist in vielen Branchen tätig, unter anderem in den Fleischsektoren. Sie überwacht die fleisch verarbeitenden Betriebe innerhalb der gesamten Produktionskette strikt.

In Schlachthöfen ist ein amtlicher Tierarzt der NVWA während der laufenden Produktion anwesend. Die Ärzte genehmigen die Räumlichkeiten vor Beginn der Schlachtung und sind die gesamte Zeit präsent. Ohne die Anwesenheit eines Mitglieds der NVWA dürfen die Schlachtereien nicht arbeiten.

Fleischinspektoren führen die Inspektion der Schlachtkörper durch. Die Schlachthöfe beschäftigen sie, sie arbeiten aber unter der Aufsicht der NVWA.

Weitere Verarbeiter (Zerlegebetriebe etc.) werden regelmäßig von der NVWA überprüft. Die Häufigkeit der Prüfungen hängt teilweise von der Performance des Unternehmens ab. Unternehmen, bei denen bereits Verstöße festgestellt wurden, unterliegen einem intensiveren Prüfprogramm als Unternehmen, die die Rechtsvorschriften einhalten.

Official Supervision

HACCP-Protokoll

Alle Unternehmen, die Teil der Fleischproduktionskette sind, müssen nach den Grundsätzen von HACCP (Gefahrenanalyse und Kritische Kontrollpunkte) agieren. Diese Grundsätze können auch in firmenspezifischen Hygieneprotokollen enthalten sein. Jedes Unternehmen bewertet seine Produktionsprozesse und bestimmt, wo die Risiken liegen. Diese Punkte sind mit ihren zusätzlichen Kontrollen und Überprüfungen zur Minimierung der Risiken im HACCP-Protokoll dieses Fleisch produzierenden Betriebs enthalten.

Mindestens einmal im Jahr überprüft die NVWA, ob ein ausreichender HACCP-Plan vorliegt und das Unternehmen diesen einhält.

Alle Unternehmen, die Teil der Fleischproduktionskette sind, müssen nach den Grundsätzen von HACCP (Gefahrenanalyse und Kritische Kontrollpunkte) agieren.

Official Supervision

Im- und Export

Die NVWA ist nicht nur verantwortlich für die inländische Produktion, sondern auch für die Überwachung von Im- und Export tierischer Produkte.

Import

Die Europäische Union ist dafür verantwortlich, Drittländer für den Import in die EU anzuerkennen. Nach sorgfältiger Bewertung und Überprüfung erteilt die Europäische Union die Genehmigung für den Import. Anschließend dürfen alle Mitgliedsstaaten dieses Produkt importieren.

Produkte, die in die Europäische Union eingeführt werden, müssen den einschlägigen Rechtsvorschriften der EU entsprechen und von einer Tiergesundheitsbescheinigung begleitet sein, die von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgestellt wird. Bei Ankunft an der Grenze überprüft die NVWA (gemeinsam mit dem Zoll) die Unterlagen und gegebenenfalls die Produkte, bevor sie die Waren für die Einfuhr in die Niederlande freigibt.

Export

Fleischproduzenten beantragen eine Tiergesundheitsbescheinigung im Online-Exportsystem der NVWA. Die NVWA überprüft, ob die Produkte allen Anforderungen der Bescheinigung entsprechen, anschließend stempeln und unterzeichnen sie sie. Die Tiergesundheitsbescheinigung wird jeder Lieferung mit Produkten für den menschlichen Verzehr für den Export in Drittländer beigelegt.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bilden einen Binnenmarkt. Das heißt, dass Produkte frei zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten bewegt werden können. Außer es treten in den Ländern meldepflichtige Krankheiten auf, dann können Einschränkungen auftreten.

Das Bewegen lebender Tiere zwischen den Mitgliedsstaaten wird immer im europäischen TRACES-System aufgezeichnet, Gesundheitsbescheinigungen der Herkunftsländer begleiten die Tiere. Dadurch wird verhindert, dass sich Krankheiten über Grenzen hinweg verbreiten, und es erlaubt darüber hinaus, dass Tiere/Produkte zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden können, falls notwendig.